Menschen sind am Glücklichsten, wenn sie tun was sie lieben – wofür sie brennen.
Wir lieben Zahlen und brennen für eine effiziente Buchhaltung. Die besten Steuerlösungen zu finden, das ist unsere Leidenschaft. Unsere Kernkompetenz liegt in der steuerlichen Beratung und Begleitung von Onlinehändlern (Amazon FBA,…)
Wir freuen uns, dich und dein Online Business steuerlich begleiten zu dürfen!
Nein, bis zur Erreichung der Rechnungslegungspflicht in Österreich (TEUR 700 Umsatz) musst du dich nicht im Firmenbuch eintragen lassen. Bis dahin schreibst du alle Rechnungen in deinem Namen. Eine freiwillige Eintragung ist jedoch jederzeit möglich.
Ja, du musst den Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen bzw über Finanz-Online den Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf betriebliche Veranlagung machen.
Ja, mit der Lösung des Gewerbescheines bist du grundsätzlich bei der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert. Wenn du Neugründer bist bzw in den letzten 5 Jahren nicht nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert warst, kannst du einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung für Kleinstunternehmen beantragen. Dann bist du nur unfallfallversichert. In diesen Fall darfst du jährlich maximal EUR 35.000 Umsatz erzielen und einen Gewinn von maximal ca EUR 5.800 (wird jährlich angepasst) erwirtschaften.